Nach erhalt der Information des entstandenen Schadens,
wird vorab geprüft, ob der Schaden von der
Versicherungsanstalt gedeckt ist. Umgehend wird
schriftlich eine Schadensmeldung an
die zuständige Versicherungsanstalt gesendet. In Folge wird ein Gutachter oder ein Sachverständigen zum Schadensort beordert. Alleine dem Gutachter bzw. dem Sachverständigen (staatlich beeidigt) unterliegt es den Schaden zu bewerten und die Schadenshöhe zu ermitteln. Nach erhalt des Sachgutachtens kann eine Reparatur des Schadens erfolgen. Die Rechnung der angefallenen Kosten an der Reparatur sollten vorzugsweise an unsere Agentur gesendet werden. Sie wird bei uns archiviert und an die für Sie richtige Schadensabwicklungsstelle weitergeleitet. Nach diesen Schritten wird der Schaden unverzüglich ausbezahlt. Sollte Vertraglich ein Selbstbehalt vereinbart worden sein, wird dieser in Abzug gebracht.